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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH
für Aufträge mit Endverbrauchern

§ 1 Auftrag

Für alle an die Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH schriftlich, mündlich oder telekommunikativ erteilten Aufträge gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

§ 2 Auftragsinhalt

1.) Einzelaufträge zur Bekämpfung von Schädlingen, Desinfektion, Holzschutz und Taubenabwehr:
Bei Einzelaufträgen wegen
a) des Befalls von Ungeziefer, Schädlingen und Nagern schuldet die Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH das sach- und fachgerechte Verlegen des Bekämpfungsmaterials und Behandeln der befallenen Flächen.
b) Desinfektion schuldet die Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH das sach- und fachgerechte Behandeln der vereinbarten Flächen.
c) Holzschutz schuldet die Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH das sach- und fachgerechte Behandeln der vereinbarten und erreichbaren Holzflächen nach VOB DIN 68800, wenn keine andere Vereinbarung getroffen ist.
d) Holzwechselarbeiten sind die Kosten in unserem angebotenen Preis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt, ebenso Aufdecken und Freilegen der Sparren.
e) Bei Taubenabwehr schuldet die Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH die sach- und fachgerechte Verlegung der Taubenabwehrsysteme.

2.) Service-Verträge über Schädlingsbekämpfung
Bei Service-Verträgen zur Schädlingsbekämpfung verpflichtet sich die Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH, in den im Service-Vertrag beschriebenen Örtlichkeiten die im gleichen Vertrag bezeichneten Schädlinge durch sach- und fachgerechte Verlegung des Bekämpfungsmaterials und Behandeln der befallenen Flächen zu bekämpfen.

3.) Die Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH ist zur Entfernung von Tierkadavern und Präparaten nicht verpflichtet, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.

4.) Metallköderschienen und Kunststoff-Köderboxen, die im Rahmen der Auftragserteilung im Innen- und Außenbereich aufgestellt werden, sind vom Auftraggeber zu kaufen und gehen in dessen Eigentum über. Die Firma Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH schuldet nicht die Entsorgung dieser Fallen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 3 Gewährleistung

1.) Einzelaufträge
Ist das Verlegen des Bekämpfungsmaterials oder das Behandeln der befallenen Flächen fehlerhaft erfolgt, so ist die Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH zunächst zur kostenlosen, sach- und fachgerechten Nachbehandlung berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nachbehandlung fehl, hat der Auftraggeber das Recht, den Werklohn zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

2.) Service-Verträge
Treten nach der Behandlung, während der Laufzeit des Service-Vertrages, Schädlinge innerhalb von 3 Monaten auf, die zu bekämpfen waren, so ist die Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH zur kostenlosen sach- und fachgerechten Nachbehandlung verpflichtet, sofern das Verlegen des Bekämpfungsmaterials oder das Behandeln der befallenen Flächen fehlerhaft erfolgte.

3.) Geltung für Einzelaufträge und Wartungsaufträge
Der Auftraggeber muss festgestellte Mängel unverzüglich — bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 8 Tagen — nach Durchführung der Behandlung bei der Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH melden.
Nach erfolglosem Nachbesserungsversuch der Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl den Werklohn zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

4.) Für die Nachbehandlung haftet die Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Auftrag.

5.) Hat die Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der grob fahrlässig verursacht wurde, so haftet sie unbeschränkt. Im Übrigen besteht die Haftung nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Soweit der Schaden durch eine von Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet die Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

6.) Unabhängig von einem Verschulden der Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH bleibt eine eventuelle Haftung wegen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.) Der Anspruch auf kostenlose Nachbehandlung erlischt, sofern der Auftraggeber eine Ursache für den erneuten Befall gesetzt hat, z. B. Nichtbeachtung der erforderlichen Sauberhaltung von behandelten Räumen oder Entfernen, Verändern oder Beschädigen des Bekämpfungsmaterials, ferner des Unterlassens, Befallrisiken trotz entsprechenden Hinweises durch die Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH zu beseitigen (z. B. offene Zulauflöcher in Böden oder Wänden)

8.) Pflanzenschutz
Für die Haltbarkeit und Überlebensfähigkeit von Pflanzen im Bereich der behandelten Flächen kann keine Gewähr übernommen werden.

§ 4 Preise und Zahlungen

1.) Es gilt jeweils die gesetzlich gültige Umsatzsteuer.

2.) Zeigen sich bei der Durchführung des Auftrages Erschwernisse, die vorher nicht bekannt waren (falsche Angaben über Art und Umfang des Objektes durch den Auftraggeber) insbesondere nach telefonischer Preisauskunft ohne Ansicht des Objektes, so berechtigen diese die Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH eine angemessene Preisanpassung der vorher vereinbarten Preise wegen zusätzlicher, im Verhältnis stehender Material- und Lohnkosten zu verlangen.

3.) Aufrechnungen gegen Forderungen oder Zurückbehaltungsrechte der Leeser & Will Schädlingsbekämpfung GmbH sind nur mit Gegenforderungen des Auftraggebers zulässig, die ausdrücklich als „unbestritten“ bezeichnet oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Gerichtsstand, anwendbares Recht

1.) Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen oder seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten Mönchengladbach.

2.) Das Vertragsrecht unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 6 Salvatorische Klausel

Die vorbezeichneten Vereinbarungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.